§ 1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der WALZPUNKT AG, Gewerbestrasse 7, CH-8864 Reichenburg (nachfolgend «WALZPUNKT»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») im Zusammenhang mit allen von WALZPUNKT erbrachten Dienstleistungen, Lieferungen, Reparaturen sowie Umbauten und Retrofits an Walzwerken der Schokoladenindustrie.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von WALZPUNKT ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese AGB gelten auch dann, wenn WALZPUNKT in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Kunden eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2Vertragsabschluss
Angebote von WALZPUNKT sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von WALZPUNKT, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch WALZPUNKT.
§ 3Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. WALZPUNKT erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und nach bestem fachlichen Wissen.
Die Wahl der eingesetzten Bauteile, Werkzeuge und Verfahren obliegt WALZPUNKT, sofern keine abweichenden Vorgaben schriftlich vereinbart wurden. WALZPUNKT ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen sowie Subunternehmer einzusetzen.
§ 4Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die Anlage zum vereinbarten Termin zugänglich ist, die notwendigen Energie- und Medienanschlüsse zur Verfügung stehen und die für die Arbeitssicherheit erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wartezeiten oder zusätzliche Aufwände infolge fehlender Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten und werden gemäss den jeweils gültigen Sätzen verrechnet.
§ 5Preise
Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Werkstatt der WALZPUNKT AG in Reichenburg.
Reise-, Logier- und Spesenkosten, Kosten für Fremdleistungen, Material und fachgerechte Entsorgung werden separat in Rechnung gestellt, sofern keine Pauschale schriftlich vereinbart wurde. Massgeblich sind die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätze und Spesenansätze von WALZPUNKT.
§ 6Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart.
Bei Zahlungsverzug fallen ohne weitere Mahnung Verzugszinsen von 5 % p. a. sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten an. WALZPUNKT ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen und Leistungen einzustellen oder von Vorauskasse abhängig zu machen.
Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
§ 7Lieferung und Lieferzeit
Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verbindliche Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch nach vollständiger Klärung aller technischen Details und nach Eingang einer allenfalls vereinbarten Anzahlung.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Lieferengpässen bei Vorlieferanten, Streiks, Energiemangellagen, Pandemien oder vergleichbarer Umstände, die WALZPUNKT nicht zu vertreten hat, entbinden WALZPUNKT für die Dauer des Hindernisses und einer angemessenen Anlaufphase von der Lieferpflicht. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
§ 8Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von WALZPUNKT. WALZPUNKT ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im jeweils zuständigen Register eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, hierbei mitzuwirken.
Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und gegen die üblichen Risiken zu versichern.
§ 9Gewährleistung
Für neu gefertigte Bauteile und Baugruppen aus eigener Produktion (z. B. Walzpunkt Relais-Boards) leistet WALZPUNKT während 12 Monaten ab Lieferung Gewähr für Material- und Fabrikationsfehler.
Für reparierte oder aufgearbeitete Baugruppen sowie für vor Ort erbrachte Service-, Reparatur- und Retrofit-Leistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Abnahme.
Verschleissteile, Schäden infolge unsachgemässer Bedienung, fehlender Wartung, Eingriffe Dritter, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder höherer Gewalt sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde hat offensichtliche Mängel innert 10 Tagen nach Übergabe oder Inbetriebnahme schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel innert 10 Tagen nach Entdeckung.
Im Gewährleistungsfall hat WALZPUNKT die Wahl zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung des entsprechenden Anteils des Werklohns. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehl, kann der Kunde Wandelung oder angemessene Minderung verlangen.
§ 10Haftung
WALZPUNKT haftet für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, im gesetzlich zulässigen Umfang. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter wird im rechtlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
Soweit eine Haftung von WALZPUNKT besteht, ist diese der Höhe nach auf den Auftragswert des betreffenden Vertrags begrenzt.
Die WALZPUNKT AG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Kunden oder Dritte aufgrund einer unsachgemässen Bedienung, Wartung oder Veränderung der gelieferten oder reparierten Anlagen entstehen.
§ 11Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen, technischen Unterlagen, Pläne, Schaltbilder, Fotos und Daten geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke ausserhalb der Vertragserfüllung zu verwenden.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
§ 12Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung sowie im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Es gelten das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).
Weitere Informationen finden sich im Impressum.
§ 13Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / Wiener Kaufrecht).
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Reichenburg, Kanton Schwyz, Schweiz. WALZPUNKT bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.